Artikel - Förderung
Institutionen der Filmförderung
Ein kurzer Blick über deutsche und europäische Filmförderanstalten
Filmförderungen des Bundes
Filmförderungsanstalt. Sitz: Berlin, seit 1998
Die FFA ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie verfügt über ca. 70 mio € Budget pro Jahr vor allem aus Abgaben der Kinos und Video/DVD Branche. Ziel ist die Steigerung der Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage und die Verbesserung der Struktur und Wirtschaftlichkeit der Filmwirtschaft.
Sie vergibt Produktionsförderungen, Drehbuchförderungen, Filmabsatzförderungen (Verleih und Vertrieb) Filmabspielförderungen (Kinos), Videoförderungen und finanziert Werbemaßnahmen für den deutschen Film im In- und Ausland. Die Inanspruchnahme der Förderungen hat zur Folge, dass die geförderten Filme vor Ablauf bestimmter Fristen weder durch Bildträger im Inland oder Ausland noch im Fernsehen ausgewertet werden dürfen.
- 6 Monate für Bildträgerauswertung im Inland
- 12 Monate für Individuelle Zugriffs- und Abrufdienste
- 18 Monate für die Auswertung durch Bezahlfernsehen
- 24 Monate für die Auswertung durch nicht verschlüsseltes Fernsehen
Filmförderung der „Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien“ (BMK) seit 1998
Die BMK verfügt über ein Budget von 12 mio € aus Steuergeldern. Sie vergibt Preise:
den deutscher Filmpreis, deutscher Kurzfilmpreis, Verleiherpreis, Kinoprogrammpreis und den Innovationspreis.
Aber auch Förderungen können beantragt werden:
Produktionsförderung für Abendfüllende Spielfilme und Kurzfilme, Produktionsförderung für Kinder und Jugendfilme, Drehbuchförderung, Kopienförderung und Verleihförderung.
Desweiteren werden herausragende Filmfestivals gefördert: Berlinale, Dokfilmfestival, Internationalen Kurzfilmtage in Oberhausen etc..
Der deutsche Filmförderfonds (DFFF)
Um die deutsche Filmwirtschaft international zu stärken, wurde 2007 eine neue Steuermittel finanzierte Förderung entworfen. Ab 2007 stellt die Bundesregierung für 3 Jahre 180 mio € zur Verfügung: bis zu 4 mio € Förderung pro Film (in Ausnahme fällen sogar 10 mio €).
Es handelt sich um eine automatische Förderung. Der Filmproduzent erhält für jede in Deutschland gedrehte Kinofilmproduktion ca. 16% auf die in Deutschland ausgegebenen Mittel. Um nachzuweisen, dass es eine Kinofilmproduktion ist, muss der Produzenten einen Verleihvertrag nachweisen.
Seit 1974 wirken die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik bei der Filmförderung der Filmförderanstalten mit. Basis dazu sind sogenannte Film-Fernsehabkommen. Seit 2004 gibt es eine Jahresförderung von 20mio€ von ARD und ZDF. Seit 1998 stellen die privaten Sender jährlich 10,5 mio € der Filmförderanstalten zur Verfügung. 25% der Summe sind von der FFA für hochqualifizierte, fernsehgeeignete Filmprojekte, Dokumentationen und Kinder- und Jugendfilme zu verwenden.
Die Förderinstitutionen der Länder
Die Förderungsinstitutionen der Bundesländer sind vor allem als Mittel im Konkurrenzkampf der bundesdeutschen Medienstandorte zu verstehen; sie versuchen die wirtschaftlichen Strukturen des Medienstandorts in den jeweiligen Ländern zu verbessern, nicht zuletzt durch die Ansiedlung attraktiver Filmprojekte. Bei fast jeder Länderförderung sind die Förderempfänger verpflichtet, einen den Förderungsbetrag um einen bestimmten Faktor überschreitenden Teil der Produktionskosten im jeweiligen Bundesland auszugeben: der Regionaleffekt. Die Länderförderungen fördern auch TV-Produktionen.
Zu den leistungsstarken wirtschaftlichen Filmförderungseinrichtungen der Länder zählen:
- FilmFernsehfonds Bayern GmbH (FFF) für den Freistaat Bayern (Budget 2007: 34,17 mio €)
- Filmstiftung NRW (Budget 2007: 37,17 mio €)
- Filmboard Berlin-Brandenburg (Budget 2007: 18,56 mio €)
- Filmförderung Hamburg (Budget 2007: 11,48 mio €)
- Mitteldeutsche Medienförderung (Budget 2007: 12,76 mio €)
- Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (Budget 2007: 9,16 mio €)
Vor allem für die Förderung des kulturellen Films stehen folgende Ländereinrichtungen zur Verfügung:
- Filmbüro Bremen
- Filmbüro NW e.V.
- Hessische Filmförderung beim Filmbüro Hessen
- Film &Medienbüro Niedersachsen/Nord Media GmbH
- Saarländisches Filmbüro
- Filmbüro Rheinland-Pfalz
- Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
- Kunststiftung Sachsen
Kuratorium junger deutscher Film seit 1965 von den Ländern getragen, Sitz in München
Ziel ist die Förderung des filmkünstlerischen Nachwuchs, künstlerische Entwicklungen des deutschen Films anzuregen und damit zur Hebung des künstlerischen Ranges des deutschen Filmsbeizutragen.
Förderung durch bedingt rückzahlbarer Darlehen, nach einer festgelegten Quote aus sämtlichen Erlösen
Filmbewertungsstelle Wiesbaden seit 1917, getragen von den Ländern
Seit 1917 prüfte ein Lichtspielrat Filme auf ihre Güte und stellte Bescheinigungen über die Eignung für Unterrichtszwecke aus.
Die FBW zeichnet jährlich in fast allen Filmkategorien Kinoproduktionen mit den Prädikaten „wertvoll“ und „besonders wertvoll“ aus. Die Prädikate bewirken besondere Förderungshilfen.
Filmförderung der europäischen Union
Ziel der europäischen Filmförderungen ist es den europäischen Filmindustrie gegenüber der USA konkurenzfähig zu machen. Deswegen wurde der Filmmarkt nicht im der GATT Verhandlungen liberalisiert (meißtbegünstigten Prinzip: was für den meißtbegünstigten zählt, zählt auch für alle anderen.)
Das Media Programm
1991 wurde das MEDIA Programm intalliert (Budget 250 000 000 €) (Mesures pour Encourager le Developpement de l'Industrie Audiovisuelle).
Finanziert werden Projekte in den Bereichen: Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit sowei Ausbildung. Also nicht die eigentliche Filmproduktion.
1996-2000 MEDIA 2 (310 000 000 €)
Konzentration auf : Filmvertrieb, Projektentwicklung, berufliche Fortbildung, mehr Transparenz
2001-2006 MEDIA plus (400 000 000 €)
unterstützt jetzt auch Festivals
2007-2013 MEDIA 2007 (755 000 000 €)
Fond Eurimages: Fond des Europarates (20 000 000€/Jahr)
Das Ziel des Fonds ist die Förderung von europäischen Koproduktionen, der Verbreitung und Vermaktung von europäischen filmischen und audiovisuellen Werken. Sitz des Fonds ist Straßburg.
Er vergibt eine Koproduktionsförderung (mindestens zwei europäische Koproduzenten), eine Verleihförderung und eine Saalförderung.
Das „Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen“ wurde 1994 verabschiedet. Europäische Koproduktionen sind berechtigt, die nationalen Filmförderungsmittel in jedem an der Koproduktion beteiligten Land in Anspruch nehmen.
Quelle: Altendorfer, Otto. Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland, Band 2. 2004.