Artikel - Förderung


Geschichte der Filmförderung in Westdeutschland

gepostet am: 24.03.2010
gepostet von: Simon Riedl
Rubrik Förderung

Eine knappe Nachzeichnung der Entwicklung in Westdeutschland. Wie kam es zum heutigen bundesrepublikanischen Fördersystem?

Viele der bedeutenden deutschen Regisseure, Schauspieler, usw. überlebten den Krieg, da sie emigrieren konnten Einige von ihnen kehrten nach dem Krieg zurück.

Dennoch kam die Filmproduktion zwischen Mai und Dezember 45 fast vollständig zum erliegen. Ohne eine Lizenz der Alliierten durfte kein Film produziert, verliehen oder vorgeführt werden.
Kinos und Verleiher erhielten solche Lizenzen innerhalb einiger Monate, bei den Produktionsfirmen dauerte dies aber wesentlich länger. Gleichzeitig war das Interesse der deutschen Bevölkerung an ausländischen Filmen, die sie jahrelang nicht sehen hatten dürfen, riesig.Der Marktanteil deutscher Kinofilme schrumpfte bis 1949 auf 7%.

 

Die Alliierten verboten 1948 mit der Kontrolleatsanordnung Nr. 56 monopolartige Verhältnisse im deutschen Filmwesen, insbesondere jegliche vertikale Konzentration (gemeinsamer Besitz von Produktions- Verleih und Kinos). In den USA war es durch die "paramount decrees" zu einer ähnlichen Zerschlagung der großen Filmstudios gekommen. Trotzdem existierte die UFI bis 1956. Dann erst wurde die Bavaria, die UFA Ateliers und die UFA Lichtspieltheater AG an ein Konsortium unter Führung der Deutschen Bank verkauft.

1963 kaufte Bertelsmann den Firmenmantel, Film- und Fernsehproduktionsfirmen, UFA- Musikverlag, UFA Theater AG sowie die Rechte an Filmvermögen. Die Filmrechte sollten später an die US Firma Seven Arts weiterverkauft werden.
Um das deutsche Filmerbe aus den Jahren 1918 – 1949 zusammenzuhalten, gründete die Bundesrepublik die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, die mit dem Geld aus der UFA Liquidation die Rechte am Filmstock erwarb und sie noch heute über ihren Vertrieb Transit Film weltweit vermarktet.

Der Staat beteiligte sich seitdem zunächst meißt nicht mehr direkt an Filmproduktionfirmen. Außnahme war damals der Freistaat Bayern, der weiterhin Anteile an der Bavaria Film GmbH, der Nachfolgerin der UFI Firma „Bavaria Filmkunst GmbH“, hielt. Diese Beteiligung besteht bis heute. Zum Aufbau der neuen Filmhallen wurde 1999 die bayrische Filmhallen GmbH gegründet, an der die Bayrische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung 70% hält. Die staatliche Landesbank Berlin beteiligte sich 1994 als Venture Capital Geberin mit 20% an der X-Verleih AG

1950 entschloss sich die Bundesregierung aufgrund des dramatisch gesunkenen Marktanteils des deutsche Films (1949 lag er bei 7%) und vieler brachliegender Produktionskapazitäten, die Filmindustrie zu fördern. Die Bundesregierung und der Freistaat Bayern begannen Ausfallbürgschaften gegenüber den Banken für Filmproduktionsfirmen zu vergeben. Einnahmeausfälle der Produzenten bzw. Vertriebe wurden vom Staat aufgefangen. Von 22 mio DM Bürgschaft (jeweils ca 1/3 des gesamten Budgets) musste der Staat 8 mio DM Ausfälle ausgleichen (das entspricht einer Rückzahlquote von 60%, heute liegt sie bei ca. 10%). Der Anteil der deutschen Filme an den Kinokassen entwickelte sich rasant von 7 % 1949 auf  45,9% 1953. 1953 legte man eine zweite Bürgschaftstranch auf mit einem Volumen von 60 mio. Jetzt wurden 100% der Herstellungskosten verbürgt, allerdings nur für sogenannte Risikogemeinschaften von 8 Filmen. Eine große Produktionsfirma bzw. mehrere kleine, die sich zusammen schlossen, mussten im Paket 8 Filme produzieren. Das Risiko der Produzenten war dabei auf 0, die Gewinnchancen waren aber auch niedriger, da die erfolgreicen Filme für die Verluste der weniger erfolgreichen aufkamen.
1955 lief das Programm aus, 76 Filme waren produziert worden. Der Verlust lag bei 23 von 78 mio DM, lag also bei knapp uner 30% und damit besser als bei der ersten Bürgschaftsaktion. Trotzdem wurde das Programm nicht fortgesetzt.
Stattdessen wurde der seit 1951 vergebene Bundesfilmpreis mit ansehnlichen Geldprämien ausgetstattet. Die Gelder mussten damals wie heute in die Realisierung eines Folgefilms gesteckt werden.
Mitte der 50er Jahre hatte das Fernsehen seinen Siegeszug in den deutschen Haushalten gestartet. Die Besucherzahlen in den Kinos brachen dramatisch ein:
1956: 817 mio verkaufte Eintrittskarten
1965: 320 mio verkaufte Eintrittskarten
1967: 243 mio verkaufte Eintrittskarten

Während 1954 ein deutscher Film im durchschnitt 850 000 DM in der Herstellung kostete und 690 000 DM einspielte sank diese Quote von 81%  auf 1961 75%.
Aus dieser Misere suchte man verschieden Auswege: Horst Wendtland hatte große Erfolge mit Gernreproduktionen, z.B. Western nach Karl May Romanen und Krimis nach Edgar Wallace. Die Lockerung sexueller Sitten ermöglichte sogenannte Aufklärungsfilme, die in den 60er Jahren sehr erfolgreich waren, aber auch die Paukerfilme sorgten für kommerzielle Erfolge.

 

Am politisch einflussreichsten sollte sich jedoch der Autorenfilm erweisen. Am 28. Februar 1962 veröffentlichten junge Filmemacher das Oberhausener Manifest „Der alte Film ist tot. Wir glauben an den neuen Film.“. Es wurden massive Staatssubventionen für kulturell wertvolle Filme gefordert, ähnlich der Theater- und Opernförderung. Einflüsse von der Nouvelle Vague waren unverkennbar.
1964 ersetzte der Bund die Drehbuchförderung durch einer am Regisseur orientierten Produktionsförderung, daraus wurde

1965 das „Kuratorium junger deutscher Film“. Zu den ersten geförderten Filmen gehörte "Abschied von gestern", der erste Langfilm von Alexander Kluge (CoAutor des Oberhausener Manifests). Der Film gewann den Silbernen Löwe in Venedig.
1966 führte die Spaltung zwischen alten und neuen Produzenten zur Gründung des zweiten Produzentenverbandes, der „Arbeitsgemeinschaft neuer deutscher Spielfilmproduzenten“.
1969 übernahmen die Länder das Kuraroium junger deutscher Film und statteten es pro Jahr mit 750 000 DM aus.

 

Das erste Filmförderungsgesetz 1967

Die Politiker erhöhrten die jungen Filmemacher. 1967 wurde das erste Filmförderungsgesetz erlassen: Auf Kinokarten wurde nur noch der verminderte MwstSatz erhoben (damals 5%). Kinobetreibern wurden verbilligte Kredite zur Moderniserung der Kinos gewährt. Zudem wurde eine Förderung, die auf dem Referenzprinzip beruhte eingeführt. Auf der Grundlage eines Referenzfilms (der innerhalb von zwei Jahren mehr als 500 000 DM Bruttoverleiheinnahmen erzielte), bestand nun ein gesetzlicher Anspruch auf Fördermittel (150.000 DM) zur Reinvestition in die Produktion eines neuen Films. Die Fördermittel wurden in Form von Grundbeträgen auf der Basis der Bruttoverleiheinnahmen und in Form von Zusatzbeträgen für wirtschaftlich erfolgreiche und zusätzlich mit einem Prädikat ausgezeichnete Referenzfilme vergeben.

Die Autorenfilmer stellten sich gegen dieses Gesetz, da es eine hohe TV-Sperrfrist von 5 Jahren beinhaltete. Kleine Produktionen, die auf TV Gelder angewiesen waren, konnten diese Förderung daher praktisch nicht nützen.

 

Die folgenden FFGs (1971-2008)

1971 wurde die Förderung von Filmen minderer Qualität (Sexfilme) ausgeschlossen.

1974 führte man die Projektfilmförderung ein, als bedingt rückzahlbares Darlehen (100.000-700.000 DM), das gewährt werden konnte, wenn der Antrag des Produzenten aufgrund des Drehbuchs, sowie der Stabs- und Besetzungsliste erwarten läßt, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Eine Risikobeteiligung des Produzenten ist vonnöten. 1974 wurde außerdem das erste Film/Fernsehabkommen unterschieden. ARD und ZDF zahlten 48,5 mio. DM in fünf Jahren an die Filmförderungen. Sie durften im Gegenzug die Kinofilme nach einer Sperrfrist von 3 Jahren im Fernsehen auswerten.

Die Filme wurden immer anspruchsvoller und gewannen auch Preise, die Zuschauerzahlen gingen aber stark zurück: von fast 40% Marktanteil Ende der 60er bis auf 12% 1981.

1979 wurde das Referenzprinzip reformiert: es basierte nicht mehr auf den Bruttoverleiheinnahmen, sondern auf den Besucherzahlen, ein Eigenanteil des Produzenten wurde zwingender Teil der Finanzierung und die pauschale Abgabe pro verkaufte Kinokarte wurde in eine prozentuale umgeändert (gleichzeitig wurde diese Gebühr erhöht). Das zweite Film/Fernsehabkommen wies einen deutlich höhere Fördersumme auf.

1985 war das Zuschauerinteresse auf seinem Tiefpunkt: nur noch 104 mio. Zuschauer gingen in die Kinos im Jahr. Dies war vorallem der Videokasette geschuldet, der Videomarkt machte bald annähernd soviel Umsatz, wie der Kinomarkt. 1986 wurde eine Kopienförderung eingeführt und die für Förderungen wurden deutlich nach oben gesetzt. Die Videotheken wurden auch zur Abgabe an die FFA verpflichtet. Die Kinos wurden durch niedrigere Abgaben entlastet. Auch die privaten Fernehsender zahlten ab 1990 4,5 mio DM in die FFA ein. 1998 stärkte der Gesetzgeber die Rechte der Produzenten und die maximalen Fördersummen wurden hoch gesetzt.

2004 wurden die Wirtschaftlichkeitskriterien der Filme verschärft, sowie Drehbuchförderungen eingeführt. Referenzförderungen gelten jetzt auch für Filme, die auf Festivals erfolgreich waren.

 

 

Der deutsche Filmförderfonds. (DFFF)

Um der deutschen Filmwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu helfen, wurde 2007 eine neue steuermittelfinanzierte Förderung entworfen. Ab 2007 stellt die Bundesregierung für 3 Jahre 180 mio € zur Verfügung: bis zu 4 mio € Förderung pro Film (in Ausnahme fällen sogar 10 mio €).

Es handelt sich um eine automatische Förderung. Der Filmproduzent erhält für jede in Deutschland gedrehte Kinofilmproduktion ca. 16% auf die in Deutschland ausgegebenen Mittel. Um nachzuweisen, dass es eine Kinofilmproduktion ist, muss der Produzenten einen Verleihvertrag nachweisen.

 

Die Filmförderung der Bundesländer

Anfang der 50er Jahre unterstützten die Länder Filmhersteller mit Kreditbürgschaften. z.B. Bayern, Berlin, Hessen, Hamburg, Niedersachsen. 1965 wurden Filmhochschulen gegründet und von den Ländern finanziert. 1969 übernahmen die Länder das Kuratorium junger deutscher Film. Den Anfang einer regionalen Filmförderung machte Berlin 1978 über Kreditbürgschaften. Diese Förderung ermittelte erstmals den „Berlin-Effekt“, er beschreibt die über die Fördersumme hinaus in der Stadt investierten Gelder.
1980 zog Bayern bei der Filmförderung nach. Der hoch dotierte bayrische Filmpreis wurde geschaffen. In Hamburg wurde 1979 mit geringeren Budgets vor allem Nachwuchsfilme gefördert.
In Nordrheinwestfalen wurde 1980 das finanziell sehr gut ausgestattete Filmbüro NRW e.V. gegründet, das später in die Filmstiftung NRW aufging. Die hamburger und die NRW Förderungen waren eher Kultur-, die bayrische und die berliner eher Wirtschaftsförderungen.

Die Filmstiftung NRW wurde 1991 als GmbH gegründet, die vom Land, WDR, ZDF und auch durch RTL finanziert wird. Bayern folgte dem Beispiel und band TV-Sender und Landesmedienanstalten in die regionale Filmförderung mit ein. Auch Pro7 und RTL beteiligten sich, gefördert werden sollten auch Fernsehfilme. 1994 entstand das Filmboard Berlin-Brandenburg, das nach dem Intendantenmodell aufgebaut war, ProSiebenSat.1 und ZDF beteiligen sich am Medienboard. 1997 nahm die Filmförderung Hamburg Sender in den Gesellschafterkreis auf (NDR und ZDF), ähnlich war es bei der Filmförderung Baden-Württemberg (SWR und ZDF). Eine der jüngsten Förderungen ist die MDM (Mitteldeutsche Medienförderung), an der 3 Länder beteiligt sind (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) sowie MDR und ZDF. Auch Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen (Nordemdia Fonds) haben eigene Förderinstitutionen.

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